|
Mitglied der GSG kann werden:
- Wer einem dem Deutschen Golfverband angeschlossenem Golfclub als ordentliches Mitglied angehört.
- Wer im Jahr der Aufnahme 55 Jahre oder älter ist.
- Wer über eine DGV-Stammvorgabe von z.Zt. 20,4 - oder niedriger - verfügt.
- Wer für seinen Antrag auf Aufnahme drei Paten (GSG-Mitglieder mit mindestens dreijähriger Mitgliedschaft) gewinnen kann.
Patenschaften: Bei ausreichend großer GSG-Gruppe im Golf Club eines Antragstellers können nur GSG-Mitglieder dieses Golf Clubs Patenschaften übernehmen.
- Die Anträge auf Neuaufnahmen werden von den Betreuern der Heimatclubs befürwortet und der Geschäftsstelle eingereicht.
Bei Golf Clubs mit kleiner GSG-Gruppe oder bei Aufbau einer GSG-Gruppe in einem neuen Golf Club können selbstverständlich Mitglieder benachbarter Golf Clubs Patenschaften übernehmen.
- Die Anträge auf Neuaufnahmen werden von den Betreuern der Nachbarclubs befürwortet und der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Betreuer sollten nicht gleichzeitig Patenschaften übernehmen.
Allgemeines:
- Die Mitgliederdaten werden in eine elektronisch geführte Stammdatenverwaltung übernommen.
- Die Aufnahmegebühr beträgt z.Zt. einmalig 550 Euro, der Jahresbeitrag 250 Euro.
- Die Anschaffung der Spiel- und Vereinskleidung ist selbstverständlich. Die Bezugsquellen sind über die Geschäftsstelle zu erfahren.
- Eine mehrfache Teilnahme an den Regionalspielen wird erwartet.
|